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   OLG München, 07.03.2006 - 11 W 974/06   

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https://dejure.org/2006,32190
OLG München, 07.03.2006 - 11 W 974/06 (https://dejure.org/2006,32190)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2006 - 11 W 974/06 (https://dejure.org/2006,32190)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2006 - 11 W 974/06 (https://dejure.org/2006,32190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1006
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Rechtskraft der Entscheidung auf den ganzen geltend gemachten Gebührentatbestand, auch wenn der Antragsteller irrtümlich einen zu niedrigen Gegenstandswert zugrunde gelegt hat (a.A. OLG Hamm JurBüro 1975, 1107 und 1982, 450; HansOLG Hamburg MDR 1979, 235; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 103 Rn. 12 und § 107 Rn. 1 aE; für die Möglichkeit einer Nachliquidation nur bei Posten, die noch nicht Gegenstand eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses waren, hingegen OLG Frankfurt JurBüro 1986, 599; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 687; OLG München, MDR 2003, 55 und NJW-RR 2006, 1006; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003, aaO).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10

    Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit

    Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer Nachfestsetzung von Kosten daher dann entgegen, wenn über die nachträglich zur Festsetzung beantragten Kosten bereits im vorausgehenden Kostenfestsetzungsbeschluss entschieden worden ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 7.3.2006 - 11 W 974/06 -, NJW-RR 2006, 1006; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2023 - 6 W 27/23

    Nachfestsetzung von Umsatzsteuer im Rahmen der Kostenfestsetzung; Nachfestsetzung

    Eine Nachfestsetzung kommt daher nur in Betracht, soweit die nachträglich angemeldeten Kosten nicht bereits in einem Feststellungsverfahren rechtskräftig aberkannt oder in geringerer Höhe zugesprochen worden sind (s. etwa OLG München, Beschluss vom 07.03.2006 - 11 W 974/06, NJW-RR 2006, 1006 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2009 - 8 W 82/09, NJW-RR 2009, 1004 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.07.2010 - 4 W 180/10, BeckRS 2010, 28733 jeweils m.w.N.).
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